Leistungen
Die Verteidigung eines Beschuldigten fängt beim ersten Verdacht einer Verfolgung durch die Strafermittlungsbehörden an.
Eine frühe anwaltliche Beratung und Vertretung ist im Ermittlungsverfahren von unschätzbarem Wert, denn hier kann der Verteidiger bereits erreichen, dass ein Schutz vor unzulässigen Ermittlungsmethoden, unbedachten Angaben bei Vernehmungen oder einem Verhalten ohne Kenntnis der Beweislage aus der Akte erreicht wird. Auch frühe Verhandlungen über Einstellungsmöglichkeiten können dem Beschuldigten ein belastendes Verfahren oder eine öffentliche Hauptverhandlung ersparen. Reden Sie nicht mit der Polizei, sondern erst mit mir!
Kontaktieren Sie daher zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Fachanwalt für Strafrecht!
Im Strafrecht sind Erfahrung und spezielle Kenntnisse im materiellen Strafrecht und im Strafverfahrensrecht unabdingbar. Durch meine langjährige, bundesweite Berufserfahrung, insbesondere in Großverfahren, Verfahren vor dem Schwurgericht, Verfahren mit Telefonüberwachungen und großangelegten Überwachungsmaßnahmen und die durch den Fachanwaltslehrgang erworbenen besonderen Kenntnisse im Strafrecht können Sie sich darauf verlassen, gut verteidigt zu werden.
Bei Verhaftungen oder Vernehmungen bei dem Vorwurf eines Verbrechens wird das Gericht oder die Polizei darauf hinweisen, dass Sie einen Pflichtverteidiger benötigen. Treffen Sie oder Ihre Familie keine eigene Wahl, wird das Gericht einen Rechtsanwalt bestimmen, der Sie verteidigen soll. Zögern Sie nicht, in diesem Fall Kontakt aufzunehmen, um ihre Verteidigerin selbst auszuwählen!